Recht
Braucht man für Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?
Für gewerbliche Drohnenaufnahmen gilt seit 2021 die EU-Drohnenverordnung: Ab 250 Gramm Abfluggewicht ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht, für Flüge nahe Wohngebieten meist das Fernpiloten-Zeugnis A2. Dazu kommen eine Haftpflichtversicherung, die Registrierung als Betreiber und die Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte der Nachbarn.
Die Regeln in Kürze
| Anforderung | Wann sie gilt |
|---|---|
| Betreiber-Registrierung (e-ID an der Drohne) | praktisch immer |
| EU-Kompetenznachweis A1/A3 | ab 250 g Abfluggewicht |
| Fernpiloten-Zeugnis A2 | Flüge näher an Menschen und Wohngebieten |
| Haftpflichtversicherung | für jeden Drohnenflug Pflicht |
| Zustimmung / Rücksicht Nachbarn | sobald fremde Grundstücke oder Personen erkennbar sind |
Dazu kommen geografische Beschränkungen: In Kontrollzonen von Flughäfen, über Einsatzorten, Menschenansammlungen und bestimmten Schutzgebieten ist der Flug verboten oder genehmigungspflichtig.
Datenschutz nicht vergessen
Bei Immobilienaufnahmen sind selten die Luftfahrtregeln das Problem, sondern die Nachbarn: Erkennbare Personen, einsehbare Gärten und fremde Grundstücke berühren Persönlichkeitsrechte und DSGVO. Professionelle Anbieter planen die Flugroute deshalb so, dass das Zielobjekt im Fokus steht — und blurren oder schneiden, was nicht hineingehört.
Was das für Ihren Auftrag heißt
Wenn Sie Drohnenaufnahmen beauftragen, sollte der Dienstleister drei Fragen ohne Zögern beantworten können: Welche Nachweise haben Sie? Sind die Flüge versichert? Wie gehen Sie mit Nachbargrundstücken um? Unsere Antworten geben wir gern im Erstgespräch — mehr zu unseren Immobilien-Leistungen.