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Recht

Braucht man für Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?

Kurz gesagt

Für gewerbliche Drohnenaufnahmen gilt seit 2021 die EU-Drohnenverordnung: Ab 250 Gramm Abfluggewicht ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht, für Flüge nahe Wohngebieten meist das Fernpiloten-Zeugnis A2. Dazu kommen eine Haftpflichtversicherung, die Registrierung als Betreiber und die Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte der Nachbarn.

Die Regeln in Kürze

Anforderung Wann sie gilt
Betreiber-Registrierung (e-ID an der Drohne) praktisch immer
EU-Kompetenznachweis A1/A3 ab 250 g Abfluggewicht
Fernpiloten-Zeugnis A2 Flüge näher an Menschen und Wohngebieten
Haftpflichtversicherung für jeden Drohnenflug Pflicht
Zustimmung / Rücksicht Nachbarn sobald fremde Grundstücke oder Personen erkennbar sind

Dazu kommen geografische Beschränkungen: In Kontrollzonen von Flughäfen, über Einsatzorten, Menschenansammlungen und bestimmten Schutzgebieten ist der Flug verboten oder genehmigungspflichtig.

Datenschutz nicht vergessen

Bei Immobilienaufnahmen sind selten die Luftfahrtregeln das Problem, sondern die Nachbarn: Erkennbare Personen, einsehbare Gärten und fremde Grundstücke berühren Persönlichkeitsrechte und DSGVO. Professionelle Anbieter planen die Flugroute deshalb so, dass das Zielobjekt im Fokus steht — und blurren oder schneiden, was nicht hineingehört.

Was das für Ihren Auftrag heißt

Wenn Sie Drohnenaufnahmen beauftragen, sollte der Dienstleister drei Fragen ohne Zögern beantworten können: Welche Nachweise haben Sie? Sind die Flüge versichert? Wie gehen Sie mit Nachbargrundstücken um? Unsere Antworten geben wir gern im Erstgespräch — mehr zu unseren Immobilien-Leistungen.

Stand: 24. August 2026—Redaktion LBR Productions

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